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Was tun bei Gasgeruch?

Ergänzende Informationen:

Rechtlicher Kontext: Darf ein Gas-Verteilnetzbetreiber eine Vorhaltepauschale erheben?

 

Die Grundlage für die Erhebung der Vorhaltepauschale basiert auf der NDAV (Niederdruckanschlussverordnung). Diese Niederdruckanschlussverordnung sowie unsere dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen zur NDAV waren und sind Vertragsbestandteile der beauftragten Netzanschlüsse.

Netzanschlüsse, die vor dem Jahr 2006 auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) hergestellt wurden, fallen seit dem 01.11.2006 unter die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Somit gelten für Altverträge, die vor 2006 abgeschlossen wurden, die aktuell gültigen Regelungen der Niederdruckanschlussverordnung.

 

Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, einen unwirtschaftlichen Anschluss weiter vorzuhalten, wenn dieser vom Kunden nicht genutzt wird. Folglich ist es dem Netzbetreiber gestattet diesen inaktiven Gashausanschluss zu kündigen. Alternativ kann der Kunde durch die Wahl der Vorhaltepauschale diese Kündigung abwenden. In den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV ab 2012 ist eine fünfjährige Duldung eines inaktiven Netzanschlusses festgeschrieben. Zudem wird die Einführung einer Vorhaltepauschale (zur Deckung von Unterhaltskosten) sowie die Möglichkeit einer Stilllegung bzw. Rückbaus geregelt[1].


 

[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Netzanschluss/start.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betriebsfertige%20Vorhaltung%20eines,durch%20den%20Netzbetreiber%20erhoben%20werden

Wirtschaftliche Beweggründe: Aus welchen Gründen hat die Netze Südwest entschieden eine Vorhaltepauschale einzuführen?

Für Kunden, bei denen kein Gasbezug aus dem Netz stattfindet (Inaktivität), fallen weiterhin Kosten an, um die Infrastruktur für eine potenzielle künftige Nutzung betriebsbereit zu halten. Diese Kosten entstehen unter anderem durch Wartung, Instandhaltung und den Betrieb unserer IT-Systeme. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Versorgungsnetzes zu gewährleisten.

Unsere Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung basiert auf den Richtlinien des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), die vorschreiben, dass Hausanschlüsse in einem mehrjährigen Turnus überprüft werden müssen. Als Verteilnetzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten, um die Stabilität und Sicherheit unseres Netzes langfristig zu gewährleisten.

Als betriebswirtschaftlich agierendes Unternehmen liegt es in unserer Verantwortung, den Netzbetrieb effizient zu gestalten. Daher erheben wir eine Vorhaltepauschale, um die Unwirtschaftlichkeit zu beseitigen.

Vorteil für den Kunden: Welche Vorteile bestehen für unsere Kunden durch die Einführung der Vorhaltepauschale

Gleichzeitig ermöglichen wir unseren Kunden durch die Zahlung einer Vorhaltepauschale ihren Netzanschluss betriebsfähig zu halten, um in der Zukunft jederzeit die Option zu haben, über das Verteilnetz mittels grüner Gase, perspektivisch z.B. mit Wasserstoff, versorgt zu werden.

Wir machen unser Verteilnetz H2-ready und somit bereit für die Zukunft der Gasversorgung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie gerne auch auf unsere Webseite unter https://h2.netze-suedwest.de/ vorbei und informieren Sie sich über unsere aktuellen Planungen der Umstellzonen, ab wann bei Ihnen im Netzgebiet das Gasverteilnetz H2-ready sein wird.

Für ihre inaktive Netzanschlüsse erhebt Netze Südwest erstmalig für das Jahr 2025 eine Vorhaltepauschale in Höhe von 71,40 € pro Jahr.  

Inaktive Netzanschlüsse sind bestehende Anschlüsse an das Gasnetz ohne Gasbezug (ohne Zähler), welche betriebsfertig für den Anschlussnehmer vorgehalten werden. 

Alle inaktiven Netzkunden im Gebiet der Netze Südwest werden in 2024 angeschrieben und können zwischen folgenden Optionen wählen: 

1. Option: 

Sie beauftragen die Aktivierung Ihres Netzanschlusses bis zum 31.12.2025 und profitieren von unserem Aktivierungsbonus von 500 EUR.

2. Option

Sie möchten Ihren Netzanschluss in Zukunft nutzen - heute mit Erdgas, morgen treibhausgasneutral mit Wasserstoff? Dann vermerken wir Ihren Anschluss bei uns weiterhin als „inaktiv“ und die Vorhaltepauschale von derzeit jährlich 71,40 EUR brutto wird jährlich, erstmalig für das Jahr 2025, an Sie verrechnet. Die Vorhaltepauschale entfällt, sobald eine Nutzung des Netzanschlusses durch Aufnahme des Gasbezugs erfolgt oder der Anschluss kostenpflichtig abgetrennt wird.

 3. Option 

Sie benötigen den Netzanschluss nicht mehr? In diesem Fall legen wir Ihren Anschluss still und trennen ihn komplett von unserem Netz. Hierfür entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 2.975 EUR brutto gemäß unseren Ergänzenden Bedingungen zur NDAV.  Diesen stillgelegten Anschluss können wir nicht wieder reaktivieren. Falls Sie auf Ihrem Grundstück zukünftig erneut einen Anschluss benötigen, erhalten Sie gerne ein neues Angebot von uns.

Warum werde ich noch nicht angeschrieben?

Es gelten folgende Ausnahmeregelungen: 

Ergänzende Bedingungen bis 31.12.2023

Ihr Anschluss wurde auf Grundlage unserer Ergänzenden Bedingungen zur NDAV bis Gültigkeit 31.11.2023 erstellt? Dann wird Ihr inaktiver Anschluss gemäß Punkt 9 "Nutzung des Netzanschlusses" für 5 Jahre geduldet. Nach Ablauf der Duldung können auch Sie zwischen den hier vorgestellten Optionen wählen.

Ersterschließungen zwischen 2016-2023

Wurde Ihr Anschluss zwischen 2016 und 2023 im Rahmen einer Ersterschließungsmaßnahme erstellt? Dann wird Ihr inaktiver Anschluss im Rahmen der dort getroffenen Sondervereinbarung für 10 volle Jahre geduldet. Nach Ablauf der Duldung können auch Sie zwischen den hier vorgestellten Optionen wählen.

Fragen und Antworten

Warum erhebt die Netze-Gesellschaft Südwest mbH eine Vorhaltepauschale?
Für die betriebsfertige Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Nutzung („inaktiver Hausanschluss“) entstehen der Netze-Gesellschaft Südwest mbH Kosten. Dies führt dazu, dass der Netzanschluss für uns unwirtschaftlich ist. Als betriebswirtschaftlich agierendes Unternehmen liegt es in unserer Verantwortung, den Netzbetrieb effizient zu gestalten. Daher erheben wir eine Vorhaltepauschale, um die Unwirtschaftlichkeit zu beseitigen. Auf diese Weise können wir von der für Sie kostenpflichtigen endgültigen Abtrennung Ihres Netzanschlusses von unserem Verteilernetz absehen. Zudem bewahren Sie sich die Möglichkeit, Ihren Netzanschluss in Zukunft zu nutzen - heute noch mit Erdgas, morgen mit treibhausgasneutralem Wasserstoff! Weitere Informationen über die geplante Transformation unserer Netze und das Thema Wasserstoff finden Sie auf unserer Homepage.: https://h2.netze-suedwest.de/

Wann erhalte ich dann die erste Rechnung, falls ich mich für die Vorhaltepauschale entscheide?
Die erste Rechnung wird in Ihnen Anfang des Jahres 2026 für die Inaktivität ihres Anschlusses im Jahr 2025 zugehen.

Wie ist der weitere Prozess im Falle einer Stilllegung?
Sollte Sie uns den Wunsch einer Stilllegung mitteilen, werden wir Ihnen zeitnah ein Auftragsformular zur Durchführung der Stilllegung zusenden. Sobald wir dies unterzeichnet zurückerhalten, werden wir unseren Dienstleister beauftragen können.

Warum muss ich für die Stilllegung bezahlen?
Grundlage hierfür bildet das Verursachungsprinzip, das der NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) zugrunde liegt. Die Kostentragung für die Änderung des Netzanschlusses wird in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NDAV geregelt. Die Abtrennung wird als besondere oder ‚extreme‘ Änderung auch hierunter gefasst. Verursachung der Abtrennung ist die Einstellung der Anschlussnutzung bzw. Nichtnutzung des Anschlusses durch den Anschlussnehmer. Die Abtrennungskosten hat der Anschlussnehmer zu tragen unabhängig davon, ob der Auftrag zur Abtrennung vom Anschlussnehmer kommt oder ob der Netzbetreiber den Netzanschlussvertrag aufgrund der Nichtnutzung kündigt, und die Abtrennung anstößt.

Warum sind die Kosten für die Stilllegung so hoch?
Die Kosten sind gemäß §9 Abs.1 NDAV auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet worden. Der Preis, den wir für die Stilllegung berechnen, wird als gewichteter Durchschnittspreis aus den mit unseren Baudienstleistern vereinbarten Preisen für Rückbau- und Tiefbauarbeiten sowie aus weiteren Kostenbestandteilen wie zum Beispiel Materialkosten und Gebühren ermittelt. 

Was muss ich tun, um meinen Netzanschluss zu aktivieren?
Sie stellen Ihr Gebäude auf Gas um. Sobald wir bei Ihnen einen Gaszähler installieren, ist ihr Anschluss aktiv. Wenn Sie an ihrem Netzanschluss erstmalig einen Gaszähler installieren, können Sie zusätzlich von unserem Aktivierungsbonus von 500 EUR profitieren. Für die Teilnahme an der Aktion ist es unerheblich, von welcher Energiequelle Sie auf Gas umstellen. Weitere Informationen zu unserer Aktivierungsbonus finden Sie www.netze-suedwest.de/aktivierungsbonus.

Warum benötigt die Netze-Gesellschaft Südwest mbH meine korrekten Daten.
Sie sind in unserem System als aktueller Anschlussnehmer hinterlegt. Da es im Verlauf der Zeit bspw. zu Eigentumswechseln kommt, die uns nicht mitgeteilt wurden, können Datenschiefstände entstehen, die wir auch im Hinblick auf einen sicheren Netzbetrieb beheben müssen, Grundlage hierfür bildet die NDAV (Niederdruckanschlussverordnung). 
Unsere Datenschutzbedingungen können Sie auf unserer unter www.netze-suedwest.de/datenschutz einsehen

Der Netzanschluss befindet sich in unserem Haus (Anschlussobjekt). Ich bin aber nicht der Eigentümer. Was soll ich tun?
Sollten Sie nicht der Eigentümer dieses Anschlussobjektes sein, bitten wir Sie dieses Schreiben dem Eigentümer zu übermitteln. Alternativ können Sie uns die Kontaktdaten des Eigentümers mit dem beiliegenden Rückantwortformular unter der Rubrik „Anschrift Eigentümer“ mitteilen. Alle weiteren Angaben können Sie ignorieren, da die Entscheidung, welche Option ausgeübt werden soll, beim Eigentümer liegt.

Der Netzanschluss war doch schon vorhanden. Ich habe den gar nicht beauftragt. Betrifft mich das denn jetzt auch?
Ja. Auch hier bildet die NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) die Grundlage bei Eigentumsübergang zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber. Mit Eigentumserwerb an der Kundenanlage sind Sie auch Vertragspartner des Netzanschlussvertrages geworden. Dies ist im §2 Absatz 4 der NDAV geregelt. Zudem hätte der Eigentumsübergang und die Person des neuen Anschlussnehmers dem Netzbetreiber unverzüglich angezeigt werden müssen. Auch deshalb ist es wichtig Ihre richtigen Daten im System zu hinterlegen.

Ich bin kein Kunde bei der Netze-Gesellschaft Südwest mbH. 
Wir haben Sie angeschrieben, da gemäß unserer Aktenlage ein Gashausanschluss unter dieser Adresse vorhanden ist. Sollten Sie trotz sorgfältiger Prüfung versehentlich angeschrieben worden sein ohne Kunde zu sein, entschuldigen wir uns für die Unannehmlichkeiten. Wir bitten Sie, sich dennoch bei uns unter 0711 289-88200 zu melden. Unser Hausanschlussteam wird zusammen mit Ihnen den Datenbestand klären und korrigieren.

Bei weitere Fragen kontaktieren Sie gerne den Anschlussservice

E-Mail: hausanschluss@netze-suedwest.de
  
Telefon: 0711 289-88200
  
Mo. - Do. 08:00-15:00 Uhr
Fr.  08:00-12:00Uhr

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