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Was tun bei Gasgeruch?

Für inaktive Netzanschlüsse erhebt Netze Südwest erstmalig für das Jahr 2025 eine Vorhaltepauschale in Höhe von 71,40 € pro Jahr.  

Ein inaktiver Netzanschluss ist ein Netzanschluss ohne Gasbezug, der weiterhin physisch mit der Hauptversorgungsleitung verbunden ist und somit unter Druck steht. Dieser Anschluss ist jederzeit wieder nutzbar. Sofern vom Anschlussnehmer bisher keine Stilllegung/Abtrennung (Tiefbaumaßnahme) von der Hauptversorgungsleitung in Auftrag gegeben wurde, ist der Anschluss inaktiv.

Alle inaktiven Netzkunden im Gebiet der Netze Südwest werden nun angeschrieben und können als Alternative zur Vorhaltepauschale folgende Optionen wählen: 

1. Option: 

Sie beauftragen die Aktivierung Ihres Netzanschlusses bis zum 31.12.2026 und profitieren von unserem Aktivierungsbonus von 500 EUR.

 2. Option 

Falls Sie Ihren inaktiven Netzanschluss auch für die Zukunft nicht mehr benötigen, beauftragen Sie die Stilllegung (endgültige Trennung vom Hauptversorgungsnetz). Hierfür entstehen Ihnen gemäß unseren Ergänzenden Bedingungen zur NDAV  Kosten in Höhe von 2.975 EUR inkl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Diesen stillgelegten Anschluss können wir nicht wieder reaktivieren. Falls Sie auf Ihrem Grundstück zukünftig erneut einen Anschluss benötigen, erhalten Sie gerne ein neues Angebot von uns.

Warum werde ich noch nicht angeschrieben?

Es gelten folgende Ausnahmeregelungen: 

Ergänzende Bedingungen bis 31.12.2023

Ihr Anschluss wurde auf Grundlage unserer Ergänzenden Bedingungen zur NDAV bis Gültigkeit 31.11.2023 erstellt? Dann wird Ihr inaktiver Anschluss gemäß Punkt 9 "Nutzung des Netzanschlusses" für 5 Jahre geduldet. Nach Ablauf der Duldung können auch Sie zwischen den hier vorgestellten Optionen wählen.

Ersterschließungen zwischen 2016-2023

Wurde Ihr Anschluss zwischen 2016 und 2023 im Rahmen einer Ersterschließungsmaßnahme erstellt? Dann wird Ihr inaktiver Anschluss im Rahmen der dort getroffenen Sondervereinbarung für 10 volle Jahre geduldet. Nach Ablauf der Duldung können auch Sie zwischen den hier vorgestellten Optionen wählen.

Fragen und Antworten

Rechtlicher Kontext: Darf ein Gas-Verteilnetzbetreiber eine Vorhaltepauschale erheben?
Die Grundlage für die Erhebung der Vorhaltepauschale basiert auf der NDAV (Niederdruckanschlussverordnung). Die NDAV sowie unsere aktuellen Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie Kostentragungsregelung sind Vertragsbestandteile der Netzanschlüsse, ob aktiv oder inaktiv.

Auch Netzanschlüsse, die vor dem Jahr 2006 auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) hergestellt wurden, fallen seit dem 01.11.2006 unter die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Somit gelten für Altverträge, die vor 2006 abgeschlossen wurden, die aktuell gültigen Regelungen der Niederdruckanschlussverordnung.

 

Wirtschaftliche Beweggründe: Warum erhebt die Netze-Gesellschaft Südwest mbH eine Vorhaltepauschale?
Für die betriebsfertige Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Nutzung („inaktiver Hausanschluss“) entstehen Netze Südwest Kosten. Als betriebswirtschaftlich agierendes Unternehmen liegt es in unserer Verantwortung, den Netzbetrieb effizient zu gestalten.

Unser gesamtes Gasleitungsnetz, einschließlich inaktiver Hausanschlüsse, wird turnusmäßig auf Undichtigkeiten und mögliche Gasaustritte überprüft. Für nicht genutzte Gasanschlüsse fallen daher gleichermaßen jährliche Überprüfungs-, Wartungs- und Unterhaltskosten an wie für aktive Anschlüsse. Bei aktiven Kunden werden die Kosten über den Gasverbrauch gedeckt.

Bei inaktiven Kunden ohne Gasbezug erfolgt dies durch die Vorhaltepauschale. Es wäre unserer Ansicht nach nicht vertretbar, dass die Kosten für die Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen der kontinuierlichen, sicheren Bereitstellung ihres Netzanschlusses von aktiven Endkunden oder der Netze Südwest getragen werden sollte. Dies gilt insbesondere, da der Anschluss jederzeit aktiviert werden kann und mit Blick auf die Zukunft und die Transformation hin zu grünen Gasen eine zukunftsfähige Energieversorgungsoption erhalten bleibt. Die Vorhaltepauschale stellt somit sicher, dass die Kosten fair verteilt und gleichzeitig Optionen für eine nachhaltige Energieversorgung offengehalten werden. Zudem bewahren Sie sich die Möglichkeit, Ihren Netzanschluss in Zukunft zu nutzen - heute noch mit Erdgas, morgen mit treibhausgasneutralem Wasserstoff! Weitere Informationen über die geplante Transformation unserer Netze und das Thema Wasserstoff finden Sie auf unserer Homepage.: https://h2.netze-suedwest.de/

 

Wann erhalte ich dann die erste Rechnung, falls ich mich für die Vorhaltepauschale entscheide?
Die erste Rechnung wird in Ihnen Anfang des Jahres 2026 für die Inaktivität ihres Anschlusses im Jahr 2025 zugehen.

 

Wie ist der weitere Prozess im Falle einer Stilllegung?
Sollte Sie uns den Wunsch einer Stilllegung mitteilen, werden wir Ihnen zeitnah ein Auftragsformular zur Durchführung der Stilllegung zusenden. Sobald wir dies unterzeichnet zurückerhalten, werden wir unseren Dienstleister beauftragen können.

 

Warum muss ich für die Stilllegung bezahlen?
Grundlage hierfür bildet das Verursachungsprinzip, das der NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) zugrunde liegt. Die Kostentragung für die Änderung des Netzanschlusses wird in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NDAV geregelt. Die Abtrennung wird als besondere oder ‚extreme‘ Änderung auch hierunter gefasst. Verursachung der Abtrennung ist die Einstellung der Anschlussnutzung bzw. Nichtnutzung des Anschlusses durch den Anschlussnehmer. Die Abtrennungskosten hat der Anschlussnehmer zu tragen unabhängig davon, ob der Auftrag zur Abtrennung vom Anschlussnehmer kommt oder ob der Netzbetreiber den Netzanschlussvertrag aufgrund der Nichtnutzung kündigt, und die Abtrennung anstößt.

 

Warum sind die Kosten für die Stilllegung so hoch?
Die Kosten sind gemäß §9 Abs.1 NDAV auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet worden. Der Preis, den wir für die Stilllegung berechnen, wird als gewichteter Durchschnittspreis aus den mit unseren Baudienstleistern vereinbarten Preisen für Rückbau- und Tiefbauarbeiten sowie aus weiteren Kostenbestandteilen wie zum Beispiel Materialkosten und Gebühren ermittelt. 

 

Was muss ich tun, um meinen Netzanschluss zu aktivieren?
Sie stellen Ihr Gebäude auf Gas um. Sobald wir bei Ihnen einen Gaszähler installieren, ist ihr Anschluss aktiv. Wenn Sie an ihrem Netzanschluss erstmalig einen Gaszähler installieren, können Sie zusätzlich von unserem Aktivierungsbonus von 500 EUR profitieren. Für die Teilnahme an der Aktion ist es unerheblich, von welcher Energiequelle Sie auf Gas umstellen. Weitere Informationen zu unserer Aktivierungsbonus finden Sie www.netze-suedwest.de/aktivierungsbonus.

 

Warum benötigt die Netze-Gesellschaft Südwest mbH meine korrekten Daten.
Sie sind in unserem System als aktueller Anschlussnehmer hinterlegt. Da es im Verlauf der Zeit bspw. zu Eigentumswechseln kommt, die uns nicht mitgeteilt wurden, können Datenschiefstände entstehen, die wir auch im Hinblick auf einen sicheren Netzbetrieb beheben müssen, Grundlage hierfür bildet die NDAV (Niederdruckanschlussverordnung). 
Unsere Datenschutzbedingungen können Sie auf unserer unter www.netze-suedwest.de/datenschutz einsehen

 

Der Netzanschluss befindet sich in unserem Haus (Anschlussobjekt). Ich bin aber nicht der Eigentümer. Was soll ich tun?
Sollten Sie nicht der Eigentümer dieses Anschlussobjektes sein, bitten wir Sie dieses Schreiben dem Eigentümer zu übermitteln. Alternativ können Sie uns die Kontaktdaten des Eigentümers mit dem beiliegenden Rückantwortformular unter der Rubrik „Anschrift Eigentümer“ mitteilen. Alle weiteren Angaben können Sie ignorieren, da die Entscheidung, welche Option ausgeübt werden soll, beim Eigentümer liegt.

 

Der Netzanschluss war doch schon vorhanden. Ich habe den gar nicht beauftragt. Betrifft mich das denn jetzt auch?
Ja. Auch hier bildet die NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) die Grundlage bei Eigentumsübergang zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber. Mit Eigentumserwerb an der Kundenanlage sind Sie auch Vertragspartner des Netzanschlussvertrages geworden. Dies ist im §2 Absatz 4 der NDAV geregelt. Zudem hätte der Eigentumsübergang und die Person des neuen Anschlussnehmers dem Netzbetreiber unverzüglich angezeigt werden müssen. Auch deshalb ist es wichtig Ihre richtigen Daten im System zu hinterlegen.

 

Ich bin kein Kunde bei der Netze-Gesellschaft Südwest mbH. 
Wir haben Sie angeschrieben, da gemäß unserer Aktenlage ein Gashausanschluss unter dieser Adresse vorhanden ist. Sollten Sie trotz sorgfältiger Prüfung versehentlich angeschrieben worden sein ohne Kunde zu sein, entschuldigen wir uns für die Unannehmlichkeiten. Wir bitten Sie, sich dennoch bei uns unter 0711 289-88200 zu melden. Unser Hausanschlussteam wird zusammen mit Ihnen den Datenbestand klären und korrigieren.

Bei weitere Fragen kontaktieren Sie gerne den Anschlussservice

E-Mail: hausanschluss@netze-suedwest.de
  
Telefon: 0711 289-88200
  
Mo. - Do. 08:00-15:00 Uhr
Fr.  08:00-12:00Uhr

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