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Was tun bei Gasgeruch?

Aktuelle Informationen für Vertrags­installations­unternehmen im Versorgungsgebiet der Netze Südwest

Wann besteht Bestandsschutz?

Eine allgemein gültige Definition für wesentliche Änderungen gibt es nicht. Die Beurteilung darüber liegt schlussendlich in der fachmännischen Verantwortung des Ausführenden vor Ort. 

Auszug aus dem DVGW-Rundschreiben G 07/04: 
Eine Nachrüstnotwendigkeit stellt sich auch nur dann, wenn die Anlagenteile, in die Absicherungsmaßnahmen einzusetzen sind, von den Arbeiten direkt erfasst werden. 

Von einer wesentlichen Änderung ist im Regelfall nicht auszugehen, bei beispielsweise:

  • Inspektions- und Wartungsarbeiten an Gasgeräten
  • Der Anlageninaugenscheinnahme und / oder Gebrauchsfähigkeitsprüfung
  • Turnuswechsel, -überprüfung von Gaszähler und/oder Gas-Druckregelgerät
  • Austausch eines Gasgerätes im etagenversorgten Mehrfamilienhaus
  • Wiederverbindung nach Austausch der Hausanschlussleitung

Siehe hierzu auch TRGI Kommentar Seite 163 Anlage 1 und DVGW Rundschreiben DG06/03.

Was sind wesentliche Änderungen in der Gasinstallation?

Was sind wesentliche Änderungen in der Gasinstallation:

  • Änderungen und Umbau der Gasinstallation
  • Gerätewechsel

Bei Änderungen in der Gasinstallation kann die Beurteilung der in Betrieb befindlichen Gasleitungen auf Dichtheit durch Gasspürgeräte oder schaumbildende Mittel erfolgen.

Eine Druckprüfung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Die Druckprüfung darf weder gegen den Zähler noch gegen das Regelgerät erfolgen.

Die Beurteilung darüber liegt schlussendlich in der fachmännischen Verantwortung des Ausführenden vor Ort.

Arbeiten, die lediglich die 'Abgasanlage betreffen, sind keine wesentlichen Änderungen im Bereich der Gasinstallation.

Wann muss ein Gasströmungswächter (GS) eingebaut werden?

Ein Gasströmungswächter (GS) muss bei wesentlichen Änderungen in der Gasinstallation eingebaut werden. Grundsätzlich ist der Einbau eines GS immer zu empfehlen und sollte Vorrang haben. Der Einbau eines GS ist eine aktive Sicherungsmaßnahme und ist eine Zusatzeinrichtung zur Manipulationsabwehr. 

In Abstimmung mit Netze Südwest kann die Verplombung vom VIU ohne Netze Südwest-Personal am Regler entfernt und der GS eingebaut werden. Der Einbau eines GS erfordert nicht zwangsläufig eine Druckprüfung. Die Dichtheit der Gasleitungen kann durch Gasspürgeräte oder schaumbildende Mittel erfolgen. Die Verplombung des Regelgerätes erfolgt durch Netze Südwest. 

Ein- oder Zweirohrzähler?

Im Netzgebiet Oberschwaben werden bei Zählergrößen G4 bis G25 Einstutzen-Balgengaszähler eingebaut! 

Im Netzgebiet Nordbaden werden bei Zählergrößen G4 bis G25 Zweistutzen-Balgengaszähler eingebaut! 

Anmeldung von Gasinstallationen 

Anmeldungen von Gasinstallationen beim Netzbetreiber sind grundsätzlich und immer bei Neuanlagen und Änderungen z. B. Gerätetausch, Erweiterungen mit zusätzlichen Gasgeräten erforderlich. 

Bitte verwenden Sie hier nur noch die aktuellen Formulare (alle in TAF enthalten).
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen
- Anmeldung/Fertigmeldung einer Gasanlage und Bestellung Gaszähler (Gasantrag)

Hinweis: Der Einbau des Gaszählers erfolgt erst nach einer vor Ort durchgeführten Dichtheitsprüfung durch das Vertrags-Installationsunternehmen und gleichzeitiger Sichtkontrolle der Erdgasanlage durch die Netze-Gesellschaft Südwest mbH.

 

Informationen zur Erdung/zum Potentialausgleich 
bei Bestandsgebäuden

Terminvereinbarungen für Inbetriebsetzungen, Wiederinbetriebnahmen, Außerbetriebnahmen und Stilllegungen

Für die Vereinbarungen von Inbetriebsetzungen, Wiederinbetriebnahmen, Außerbetriebnahmen und Stilllegungen haben wir zwei zentrale Rufnummern eingerichtet. 

Sie erreichen unsere Mitarbeiter der zentralen Einsatzplanung unter folgenden Rufnummern - sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns Ihr Anliegen bitte per E- Mail: 

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag
Freitag
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
 

Bereich Nordbaden

E-Mail: nb_installation@netze-suedwest.de

Telefon: +49 7243 3427-272
Telefax: +49 721 914-21752

Bereich Oberschwaben

E-Mail: os_installation@netze-suedwest.de

Telefon: +49 7393 958-115
Telefax: +49 7393 958-116

 

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