Störung? Rufen Sie uns an

Nordbaden
0800 362 92 75(kostenlos)
Oberschwaben & Schwäbische Alb
0800 082 45 05(kostenlos)

Was tun bei Gasgeruch?

Hausanschluss

Sie haben Fragen rund um den Hausanschluss? Wir helfen Ihnen gerne.

Um Erdgas, Biomethan oder andere klimaneutrale Gase nutzen zu können, muss Ihr Haus per Hausanschluss mit dem Gasversorgungsnetz verbunden werden. Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers, von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen der Gebäude und Grundstücke. Er besteht aus einer Netzanschlussleitung, ggf. einer Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, einem Isolierstück sowie einer Hauptabsperreinrichtung und ggf. einem Hausdruckregelgerät im Gebäude.

Fragen zu Inhalten des Grund- oder Ersatzversorgungstarifs kann Ihnen nur Ihr Grund-/Ersatzversorger beantworten. 

Eine Auflistung der im Netzgebiet der Netze Südwest festgestellten Grundversorger finden Sie hier: www.netze-suedwest.de/grundversorger

Der Gaszähler ist ein geeichtes Messgerät mit der Aufgabe, die in einer bestimmten Zeit hindurchströmenden Menge Gas zu messen. Der Gaszähler ist mit einer Zählernummer beschriftet und befindet sich oft im Keller, Hausflur oder in der Nähe des Gashausanschlusses.

Ihren Zählerstand können Sie uns ganz einfach über unsere Homepage unter www.netze-suedwest.de/Ablesung mitteilen.

Unser Versorgungsgebiet ist in mehrere Gebiete mit unterschiedlichen Ableseterminen aufgeteilt. Damit wir die Messstellengebühr für unsere Kunden kostengünstig darstellen können, sind wir gezwungen unsere Prozesse effizient zu gestalten. Aus diesem Grund nehmen wir keine individuellen Änderungen der Ablesetermine vor.

Für Ihren Abrechnungstermin ist Ihr Gaslieferant verantwortlich. Setzen Sie sich daher mit einem Änderungswunsch bitte direkt mit Ihrem Lieferanten in Verbindung. Sofern dieser eine Änderung vornimmt, werden Sie ggf. zusätzlich von Ihrem Lieferanten eine Ableseaufforderung erhalten. In diesem Fall müssten Sie Ihren Zählerstand zweimal jährlich zu unterschiedlichen Terminen ablesen.

Sie haben Bedenken, dass Ihr Gaszähler Ihren Verbrauch nicht korrekt misst?
Dann können Sie eine Zählerbefundprüfung beauftragen.

Bevor Sie sich jedoch für eine Befundprüfung entscheiden, sollten mögliche Ursachen für einen Mehrverbrauch im Vorhinein ausgeschlossen werden. In den meisten Fällen können Sie die Ursachen sogar selbst feststellen.

Mögliche Ursachen können sein:

  • Hat sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert?
  • Wurde der Zählerstand korrekt abgelesen?
  • Wurde versehentlich der falsche Zähler abgelesen?
  • Verbrauchen Sie mehr durch Homeoffice?
  • Haben Sie Ihren Zählerstand regelmäßig mitgeteilt? Erhalten wir keinen Zählerstand, ermitteln wir Ihren Verbrauch mit Hilfe historischer Verbrauchswerte.
  • War es im Vergleich zur vorherigen Abrechnungsperiode deutlich wärmer oder kälter?
  • Ist die Heizungsanlage korrekt eingestellt?
  • Liegen eventuell Defekte an der Heizungsanlage oder beispielsweise der unterstützenden Wärmeerzeugung aus Solarthermie vor?
  • Haben Sie renoviert und beispielsweise für die Trocknung des Estrichs mehr Wärme benötigt?

 Alternativ können Sie auch einen Gasinstallateur beauftragen, der die Situation vor Ort überprüft.

 Haben Sie danach immer noch den Verdacht, dass mit Ihrem Gaszähler etwas nicht stimmt, veranlassen wir gerne eine Gaszählerbefundprüfung für Sie.

 Wie sind die nächsten Schritte?

  1. Melden Sie sich bitte unter info@netze-suedwest.de. Wir werden Ihnen umgehend den Antrag auf Gaszählerbefundprüfung zukommen lassen.
  2. Sie senden uns den unterzeichneten Antrag zurück. Unsere Technik vereinbart einen Termin mit Ihnen, an dem der Gaszähler ausgebaut und durch einen neuen Gaszähler ersetzt wird.
  3. Der ausgebaute Gaszähler wird gemeinsam mit Ihrem Antrag an die staatlich anerkannte Prüfstelle übergeben.
  4. Die Prüfstelle führt die Befundprüfung nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen durch. Das Ergebnis wird in einem rechtsgültigen Prüfschein dokumentiert und Ihnen zugesendet.
  5. Falls ein Defekt vorliegt, der Auswirkungen auf Ihren Zählerstand (Verbrauch) hat, führen wir eine Verbrauchskorrektur durch und übermitteln die korrigierten Werte an Ihren Gaslieferanten zur weiteren Bearbeitung.

Wer trägt die Kosten einer Befundprüfung?

Ist Ihr Gaszähler defekt und besteht die Prüfung nicht, übernehmen wir selbstverständlich die angefallenen Kosten für die Befundprüfung. Ist Ihr Gaszähler hingegen uneingeschränkt funktionsfähig und besteht die Prüfung, ist das zwar eine gute Nachricht – die Kosten dafür übernehmen dann allerdings Sie als Antragsteller*in. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Abhängig vom Zählertyp, Prüfumfang und Prüfergebnis können Kosten ab 410 € (inkl. MwSt.) entstehen.

Die Eichgültigkeitsdauer/Eichfrist unterscheidet sich je nach Messgeräteart und Messgröße und wird durch die Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt.

Die bei uns für den Haushaltskundenbereich vorrangig eingesetzten Balgengaszähler der Baugröße G4 bis G6 gilt eine Eichfrist von 8 Jahren. Für Balgengaszähler größer G6 – meist im gewerblichen Bereich eingesetzt – gelten hingegen längere Fristen von bis zu 16 Jahren. Grundsätzlich dürfen die Messgeräte nur bis zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer verwendet werden.

Die Eichfrist von Gasmessgeräten der Baugröße G4 und G6 kann im Rahmen von Stichprobenprüfungen mehrfach verlängert werden. Hierzu werden mehrere Messgeräte einer Baureihe, nach festgelegten Kriterien in einer Zählergruppe zusammengefasst. Läuft die Gültigkeitsdauer der Eichung dieser Zählergruppe ab, wird eine bestimmte Anzahl zufällig ausgewählter Messgeräte dieser Zählergruppe ausgebaut. Die Messgenauigkeit der ausgebauten Geräte wird durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle kontrolliert. Bestehen die Messgeräte die Prüfung, verlängert sich die Eichfrist aller dieser Zählergruppe zugehörigen Messgeräte um weitere 4 Jahre. Der Eichstempel der nicht geprüften Messgeräte wird dabei nicht erneuert, da er lediglich das Jahr der letzten Eichung dokumentiert und keine Angabe über das Ende der Eichgültigkeit enthält. Die Zugehörigkeit jedes einzelnen Messgerätes zu einer Gruppe und dessen individuelle neue Eichgültigkeit sind in der Prüfstelle zum Nachweis dokumentiert.

Um unseren Kunden eine größtmögliche Sicherheit über die Messgenauigkeit zu geben, werden die bei uns eingesetzten Balgengaszähler nach nur einer Eichfristverlängerung ausgebaut und einer Nacheichung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle unterzogen. Danach werden die nachgeeichten Zähler wieder in Verkehr gebracht und erhalten damit einen neuen Lebenszyklus.

Darin begründet ist auch der Umstand, dass Ihr Gaszähler bereits beim Einbau einen Zählerstand größer 0 aufweisen kann.

Eine Auflistung aller abrechnungsrelevanten Brennwerte finden Sie hier: 

Fragen zu Inhalten Ihres Belieferungsvertrag kann Ihnen nur Ihr Gaslieferant beantworten. Daher müssen wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihren Gaslieferanten zu wenden.

Um sicherzustellen, dass die Adressdaten der Kundinnen und Kunden beim Gaslieferanten und Netzbetreiber identisch vorliegen, wurde gemäß den Marktkommunikationsregeln die Verantwortlichkeit der Stammdaten zum Kunden an den Gaslieferanten übertragen. Im Rahmen des Datenaustausches zwischen Gaslieferant und Netzbetreiber hat der Gaslieferant sicherzustellen, dass Änderungen der Kundendaten unverzüglich an den Netzbetreiber übermitteln werden. Daher bitten wir Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihren Gaslieferanten zu wenden.

Ihre Abschlagszahlungen entrichten Sie gegenüber Ihrem Gaslieferanten. Daher bitten wir Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihren Gaslieferanten zu wenden.

Ihre Zahlungen zur Belieferung mit Gas entrichten Sie gegenüber Ihrem Gaslieferanten. Daher müssen wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihren Gaslieferanten zu wenden.

Nachhaltigkeit

Biogas, Wasserstoff, Wärmepumpe & mehr

Eine Gaswärmepumpe kombiniert frei verfügbare Umweltwärme mit der Energie aus Erdgas oder grünen Gasen. So kann 30- 40% der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen ersetzt werden.

Biogas ist ein brennbares Gas, das durch Vergärung von Biomasse oder dem biologisch abbaubaren Teil von Abfällen entsteht. Die Hauptbestandteile sind Methan (CH4) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Qualität von Biogas kann durch Reinigung und Aufbereitung der Erdgas-Qualität angeglichen werden. 

Aufgrund der negativen Auswirkungen von Mais-Monokulturen auf Insektenvielfalt,  und Hochwasserschutz sowie der "Teller versus Energie"-Debatte werben wir für die Verwendung nachhaltiger Biomasse wie beispielsweise Miscanthus oder Wildblumen.

Wir als Netze Südwest engagieren uns für eine bezahlbare, ökologische und soziale Energiewende. Aus diesem Grund ist die Gasinfrastruktur ein Schlüsselelement der Energiewende. Wir treiben die Umstellung unserer Netze auf klimaneutralen Wasserstoff mit Hochdruck voran. Bereits ab 2030 fließen enorme Mengen Wasserstoff nach Baden-Württemberg. Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ermöglicht uns, die Wärmewende und Klimaziele schnell und kostengünstig zu erreichen. Hierzu beteiligen wir uns maßgeblich und federführend am Gasnetzgebietstransformationsplan für Wasserstoff. Mehr hierzu finden Sie unter:

Warum wir die Gasinfrastruktur gerade für die Erreichung unserer Klimaziele dringend benötigen, haben wir in diesem Film im Internet in ca. 7 Minuten kompakt zusammengefasst:

Die Entstehung von Methanemissionen kann in drei Kategorien eingeteilt werden. Einerseits kann Methan über kleinste Löcher und Risse entweichen sowie über Permeation, also das "Durchwandern" der Rohrleitungen durch Methanmoleküle.

Darüber hinaus werden Methanemissionen durch Drittschäden verursacht, beispielsweise wenn ein Baggerfahrer mit der Schaufel eine Leitung beschädigt. Außerdem kann Methan durch Ausblase- und Spülvorgänge freigesetzt werden, etwa bei der Inbetriebnahme eines neuen oder der Außerbetriebnahme eines alten Netzabschnittes

Unseren aktuellen Methanschlupf und weitere Informationen finden Sie hier:
Methanemissionen - Nachhaltigkeit - Netze-Gesellschaft Südwest mbH (netze-suedwest.de)

Die Beimischung von Wasserstoff ins Erdgasnetz ist bis zu gewissen Mengen bereits heute schon möglich. Fast jedes bestehende Heizgerät kann eine Wasserstoff-Beimischung von bis zu 20% problemlos bewältigen.

In einer Modellregion in Brandenburg werden heute schon rund 400 ältere Bestandsgeräte verschiedener Hersteller mit 20% Wasserstoff betrieben. Ab 2024 werden H2-Ready-Neugeräte auf dem Markt verfügbar sein, die für einen Betrieb mit 100% Wasserstoff ausgelegt sind. Genauere Informationen zum Heizen mit Wasserstoff finden Sie im Flyer „Heizen mit Wasserstoff“.

Für den Betrieb der Gasinfrastrukturen und der Anwendungen mit Wasserstoff muss eine Bewertung der gesamten Versorgungskette vorgenommen werden. Hierzu gehören neben der Bewertung der technischen Komponenten auf die Tauglichkeit für den Einsatz mit Wasserstoff und deren Vernetzung auch die organisatorischen Voraussetzungen in den beteiligten Unternehmen.

Die folgende Grafik zeigt die unterschiedlichen Ebenen, die bei der Betrachtung der H2 -Readiness berücksichtigt werden müssen. Für jede Ebene sind die notwendigen Voraussetzungen zu definieren, um in Kombination schließlich eine übergreifende H2 -Readiness sicherzustellen. Hierbei ist die H2 -Readiness der Infrastruktur (Ebene Bauteil bis Gasinfrastruktur) stärker technisch geprägt als die der umgebenen Ebenen.

Energiewirtschaft

Was macht eigentlich ein Netzbetreiber?

Netzbetreiber sind zuständig für die Versorgungsnetze (Strom, Gas oder Wasser) und kümmern sich um deren Bau, Betrieb und Instandhaltung. Die Kernaufgabe der Netze Südwest ist die zuverlässige und sichere Gasversorgung der Netzkunden, dabei greifen wir auf eine mehr als 30-jährige Geschichte der Gasversorgung in Baden-Württemberg zurück. Wir sind der der größte Gasnetzbetreiber unter der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg.

Konzessionen sind Nutzungsrechte, die Kommunen für ihre Strom-, Gas- oder Wassernetze vertraglich an Netzbetreiber geben. Die Netzbetreiber tragen dann Verantwortung für den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und den Ausbau des jeweiligen Netzes.

Bei der Odorierung wird das geruchslose Erdgas durch Beimischung eines Odormittels mit einem intensiven Geruch versetzt. Dies ist eine primäre Sicherheitsmaßnahme, um unbeabsichtigte Gasaustritte, wie z. B. Undichtheiten in Hausinnenleitungen, frühzeitig zu erkennen.

Unbundling bedeutet Trennung oder auch Entflechtung des Netzbetriebs von den Wettbewerbsbereichen (Erzeugung/Gewinnung, Handel, Vertrieb) des Unternehmens. Der Netzbetrieb soll unabhängig und diskriminierungsfrei sein, um allen Nutzern gleiche Zugangsbedingungen und Wettbewerbs-Chancen zu gewährleisten.

Ihr Feedback ist gefragt: hat Ihnen diese Seite weitergeholfen?

Wir arbeiten daran, Ihnen wichtige Informationen vollständig und verständlich zu Verfügung zu stellen.
Hat etwas gefehlt? Lassen Sie es uns wissen!

oder