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Inhalt
Lieferantenrahmenvertrag · Netzentgelte · Sperren und Entsperren · Synthetische Standardlastprofile ·
Wiederverkäuferbescheinigung · Zertifikate
Sie möchten mit uns einen Lieferantenrahmenvertrag Gas abschließen? Mit unserem Online-Vertragsabschluss kommen Sie ganz einfach zu Ihrem Netzzugang.
Alles was wir von Ihnen benötigen, sind ein paar Minuten Ihrer Zeit und einige Dokumente in digitaler Form. Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Vertrages übersenden wir Ihnen alle relevanten Unterlagen per E-Mail.
Wir haben für Sie die relevanten Vertragsunterlagen zur Einsicht bereitgestellt.
Wir benötigen von Ihnen einige Dokumente in elektronischer Form. Um welche es sich genau handelt, erfahren Sie hier.
Unser Online-Formular leitet Sie Schritt für Schritt durch den Vertragsprozess.
Unser Online-Formular leitet Sie Schritt für Schritt durch den Vertragsprozess.
Bitte beachten Sie:
Der hier abzuschließende Lieferantenrahmenvertrag Gas, gemäß Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung XIII mit Stand vom 31.03.2022, tritt mit Annahme des Online-Vertragsangebotes am Ende des Online-Vertragsprozesses in Kraft.
Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Unseren Datenschutzhinweis erhalten Sie auch im Laufe des Online-Vertragsabschlusses.
Netzzugangsentgelt gemäß § 23 a EnWG
Die Entgelte für den Netzzugang der Netze-Gesellschaft Südwest mbH richten sich nach der von der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg genehmigten Erlösobergrenze.
Nachfolgend stehen Ihnen die für das Netzgebiet der Netze-Gesellschaft Südwest mbH gültigen Preisblätter unter Berücksichtigung der Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber, jeweils gültig vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres, zum Download zur Verfügung.
Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas
(Quelle: Veröffentlichung im Internet des Bundesjustizministeriums)
Unterbrechung und Wiederherstellung der Netz- bzw. Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten
Nach § 24 der Niederdruckanschlussverordnung ist der Netzbetreiber berechtigt, auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers die Netz- oder Anschlussnutzung zu unterbrechen, soweit der Lieferant dem Anschlussnutzer gegenüber hierzu vertraglich berechtigt ist und der Lieferant das Vorliegen der Voraussetzungen für die Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft versichert und den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können; dabei ist auch glaubhaft zu versichern, dass dem Anschlussnutzer keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.
Mit Hilfe der hier zum Download bereitgestellten Formulare können Sie uns in der Rolle als Lieferant den Auftrag zur Unterbrechung und Wiederherstellung der Netz- bzw. Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers schriftlich erteilen.
Senden Sie hierfür bitte das vollständig ausgefüllte und elektronisch unterschriebene Formular an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse.
Lastprofile dienen dazu, eine Abbildung des Tagesgasverbrauchs in Abhängigkeit der Tagestemperatur für eine große Anzahl von Kunden mit wenigen notwendigen und leicht erreichbaren Parametern zu ermöglichen. Je größer die Kundenanzahl im berechneten Kollektiv ist, umso genauer lässt sich das Gesamtverbrauchsverhalten der Kunden berechnen. Abweichungen beim Vergleich eines Einzelkundenverhaltens mit dem Kollektivverhalten sind möglich und auch nicht weiter verwunderlich. Eine Begrenzung der Anwendung auf eine maximale Jahresmenge und eine maximale bezogene Leistung ist daher erforderlich. Das Energiewirtschaftsgesetz nennt als Grenze für das Lastprofilverfahren 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch und eine Leistung von 500 kWh/h. Oberhalb dieser Grenze werden alle Kunden mit einer fernauslesbaren Lastgangmessung, soweit noch nicht vorhanden, ausgestattet.
Bei der Netze Südwest wird für das gesamte Netzgebiet der Temperaturmessort des Deutschen Wetterdienstes "Echterdingen / Flughafen" verwendet. Die Temperaturmesswerte und weitere Informationen können Sie direkt beim Deutschen Wetterdienst abrufen. Eine Aktualisierung erfolgt jeweils zum Beginn des Folgemonats.
Die Abbildung des standardisierten Energieverbrauchs der Lastprofilkunden erfolgt gemäß den Gutachten der Technische Universität München mit einer Sigmoid- Funktion, die einen normierten „h“- Wert je Lastprofilgruppe in Abhängigkeit der Tagestemperatur ermittelt. Jedes Lastprofil hat unterschiedliche Parameter, deren Einflüsse auf dem nachfolgenden Schaubild nachvollziehbar sind.
Für jede Lastprofilkundengruppe wurden die Parameter A, B, C und D durch die TU München berechnet. Alle Kunden, die unter die im Gesetz angegebenen Grenzen fallen, wurden von der Netze Südwest GmbH in die entsprechenden Lastprofile eingruppiert. Mit Hilfe der Sigmoid-Funktion und ihren Parametern, der Prognosetemperatur des Deutschen Wetterdienstes und dem aus der letzten Kundenabrechnung bekannten Kundenverhalten ist somit eine Belieferung von Lastprofilkunden im liberalisierten Gasmarkt jederzeit möglich.
Nach Inkrafttreten der GasNZV muss zum 1.10.2011 zu den bereits bestehenden Lastprofilen von 2002 zusätzlich das Kochgaslastprofil zwingend angewendet werden. Wir verwenden daher eine Mischung aus den Lastprofilparametern der TU München von 2002 und den Lastprofilparametern gemäß dem Leitfaden von 2007. Mit Datum zum 01.10.2016 werden die bisher verwendeten Lastprofile durch die Lastprofile gemäß TU München 2007 abgelöst.
Hier finden Sie den für die Netze-Gesellschaft Südwest mbH gültigen Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.
Hier finden Sie den für die Netze-Gesellschaft Südwest mbH gültigen Nachweis der Anmeldung für Lieferer von Erdgas gemäß § 78 Abs. 4 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung.
Zertifikat für den verschlüsselten Datenaustausch
Zur Gewährleistung einer gesicherten Kommunikation zwischen Netze Südwest und den Marktpartnern unterstützen wir den verschlüsselten EDIFACT-Datenaustausch mittels S/MIME-gesicherter E-Mail-Kommunikation.
Nach beidseitiger Einbindung der jeweiligen Zertifikate können EDIFACT-Nachrichten verschlüsselt übertragen werden.
Wir bitten unsere Marktpartner zwecks erstmaliger Einbindung beziehungsweise späterer Erneuerung von Zertifikaten, um die Übersendung ihrer jeweils aktuellen Zertifikate an unsere Kontakt-Adresse: info@netze-suedwest.de
Das aktuelle Zertifikat der Netze-Gesellschaft Südwest mbH für die EDIFACT-Kommunikationsadresse gas-netze-suedwest@da.edi-mako.de stellen wir nachfolgend als Download zur Verfügung.
Mit Ihrer Hilfe können wir das besser
Bitte lassen Sie uns wissen, was wir besser machen können. Anonym über dieses Formular, oder persönlich über unsere vertrauten Kanäle.