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Was tun bei Gasgeruch?

Als Gasnetzbetreiber in Teilen von Baden-Württemberg nehmen wir eine große Verantwortung für die Versorgungssicherheit unserer Kund*innen wahr. In Vorbereitung auf den kommenden Winter arbeiten wir weiterhin eng mit den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen und mit anderen Netzbetreibern zusammen.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas sollen in erster Linie einer Gasmangellage im Herbst und Winter vorbeugen. 

Falls eine Gasmangellage eintritt, kann der Bundeslastverteiler verschiedene Maßnahmen abwägen, um einen Engpass aufzulösen. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Rolle des Bundeslastverteilers, sobald die Notfallstufe ausgerufen wird.
Die jeweiligen Entscheidungen werden in Form von Verfügungen gegenüber unterschiedlichen Zielgruppen erlassen. So können beispielsweise Letztverbraucher von solchen Notfallmaßnahmen betroffen sein. Auch ein Nebeneinander verschiedener Verfügungen ist möglich.

Der Bundeslastverteiler gibt die Allgemeinverfügungen, über die Website der Bundesnetzagentur und durch Pressemitteilungen bekannt.

  • Betroffen sind alle RLM-Kunden in Deutschland, die nicht auf der Sicherheitsplattform Gas registriert sind. Es gelten Ausnahmen für geschützte Kunden (entsprechend § 53a EnWG) und besonders schützenswerte Produktionsbereiche5 .
  • Die Reduzierung erfolgt um einen Prozentsatz im Vergleich zum Verbrauch der letzten Woche.
  • Bereits freiwillig erfolgte kurz- und langfristige Gaseinsparungen werden berücksichtigt.
  • Ermöglichung von Pooling.
  • Es gelten Ausnahmen bei Gefahr für z.B. Leib oder Leben sowie drohende Anlage-,Tier- oder Umweltschäden. Die Ausnahmen könnten je nach konkreter Lage des Einzelfalls angepasst werden.

Individualverfügungen werden per E-Mail über die Sicherheitsplattform Gas an die betreffenden RLM-Kunden verschickt.
Es gibt zwei Arten von Individualverfügungen: ratierliche Individualverfügung entsprechend der Allgemeinverfügung und differenzierende Individualverfügungen. Beide Verfügungsarten setzen eine Registrierung des jeweiligen Adressaten auf der Sicherheitsplattform Gas voraus. Verpflichtend ist eine Registrierung für alle Anschlussnutzer von Marktlokationen mit einer technischen Anschlusskapazität in Höhe von mindestens 10 Megawattstunden pro Stunde.

  • Ratierliche Individualverfügung
    • Betrifft die 2.500 Letztverbraucher, die auf der Sicherheitsplattform Gas registriert sind.
    • Im Wesentlichen basierend auf den Maßstäben der Allgemeinverfügung (s.o.).
    • Nutzung der Möglichkeiten der Sicherheitsplattform Gas.
    • Ausnahmen von der Verfügung können auf Basis konkreter Angaben der Unternehmen identifiziert werden.
  • Differenzierende Individualverfügung
    • Berücksichtigung von weiteren Kriterien, die über die Sicherheitsplattform Gas erhoben werden.
    • Berücksichtigung von Studienergebnissen, die die Bundesnetzagentur beauftragt hat.
    • Mögliche Differenzierungskriterien nach Produkten, Gasintensität, Wertschöpfung, ökonomischen Effekten, Substituierbarkeit, Position in Lieferketten und Relevanz einzelner Güter.
    • Kürzungen können unter Umständen in erheblichem Umfang, ggf. bis zur kompletten Untersagung des Gasbezugs, erfolgen.

Sofern die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems in dem jeweiligen Netz gefährdet oder gestört ist, sind Gasnetzbetreiber gemäß §16 EnWG und §16a EnWG berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung durch netz- und marktbezogene Maßnahmen zu beseitigen. Reichen diese zur Stabilisierung der Versorgungslage nicht aus, sind weitergehende Anpassungen vorzunehmen oder von den Marktteilnehmern zu verlangen.

  • Nutzung von Netzflexibilitäten als interne Regelenergie (z.B. netzzugehörige Speicher und Netzpuffer)
  • Nutzung von Netzschaltungen / Fahrwegsänderungen
  • Mengenverlagerungen zwischen NB innerhalb und außerhalb des Marktgebietes, auch über ausländische Netze nach Können und Vermögen
  • Austausch von interner Regelenergie zwischen den Marktgebieten
  • Nutzung von externer Regelenergie
  • Ein-/Verkauf von externer Regelenergie im anderen Marktgebiet
  • Nutzung von lokaler externer Regelenergie
  • Nutzung von Lastflusszusagen
  • Unterbrechung unterbrechbarer Ein- und Ausspeiseverträge an Marktübergangspunkten (MÜP), Grenzübergangspunkten (GÜP) und Speicheranschlusspunkten (SAP)
  • Unterbrechung vertraglich unterbrechbarer Letztverbraucher bzw. Netzanschlusspunkte (NAP) mit Ausnahme angewiesener systemrelevanter Gaskraftwerke
  • Unterbrechung unterbrechbarer interner Bestellleistungen
  • Kürzung fester interner Bestellleistungen oder Vorhalteleistungen
  • Anweisung zur Gaseinspeisung oder Gasausspeisung an Anschlusspunkten zu Speichern oder Produktionsanlagen
  • Kürzung fester Ein- und Ausspeisungen an GÜP und MÜP
  • Anweisung zur Erhöhung der Ein- und Ausspeisungen an GÜP und MÜP
  • Kürzung von Letztverbrauchern, die nicht gemäß § 53a EnWG „geschützt“ sind
  • Kürzung von angewiesenen systemrelevanten Gaskraftwerken
  • Kürzung von Letztverbrauchern, die gemäß § 53a EnWG „geschützt“ sind

Sie möchten sich genauer informieren?

Nachfolgend finden Sie weitergehende Informationen rund um das Thema Krisenvorsorge Gas.

EU Kommission: Europäische Regelungen für den Fall einer Gaskrise
BMWK: Notfallplan Gas auf Bundesebene
BMWK: Präventionsplan Gas auf Bundesebene
Bundesministerium für Katastrophenschutz: Gemeinsames Risiko- und Krisenmanagement
BNetzA: Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland
BDEW: Leitfaden Krisenvorsorge Gas

Sie können sich darauf verlassen, dass wir alles für eine sichere Gasversorgung in unserem Netzgebiet tun.

Prävention 

Die Branche nimmt im Zusammenspiel zwischen Netzbetreibern, Speicherbetreibern, Händlern und Vertrieben ihre Verantwortung zur Gewährleistung einer möglichst sicheren Versorgung ernst und ist mit einem breiten Instrumentarium aufgestellt. Hierzu gehört auch, gut vorbereitet zu sein. Die Versorgungssituation im Februar 2012 hat gezeigt, dass mehr Transparenz und die frühzeitige Etablierung von Kommunikationswegen wesentliche Verbesserungen in der Prävention bewirken.

Daher wurden die Netzbetreiber aufgefordert, gemeinsam die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und sich abzeichnende Engpässe frühzeitig abzuwenden. Eine hohe Transparenz, gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Etablierung von Kommunikationswegen ist hierfür von zentraler Bedeutung.

Auf nationaler Ebene regelt der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichte Notfallplan Gas die Aufgaben, Rollen sowie Krisenkoordination und – kommunikation der Marktteilnehmer. Bei zunächst lokalen Krisensituationen konkretisiert der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) erarbeitete Handlungsleitfaden Krisenvorsorge Gas die gesetzlichen Vorgaben: prozessuale Abläufe, Informationspflichten und Kommunikationswege sollen die koordinierte Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zwischen allen Marktteilnehmern sicherstellen.

Die Einrichtung und Zusammenarbeit eines nationalen und lokalen Krisenteams, eine umfassende Bestandsaufnahme der verschiedenen Netzkunden und ihrer Bedürfnisse, die Einrichtung verschiedener Eskalationsstufen und regelmäßige Testläufe sollen sicherstellen, dass netzübergreifend alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, bevor Kürzungen von Letztverbrauchern vorgenommen werden.

Dabei werden verschiedene Letztverbrauchergruppen differenziert: lastganggemessene Kunden (RLM-Kunden), systemrelevante Gaskraftwerke und geschützte Kunden gemäß §53a EnWG . 

Sind für eine Stabilisierung des Netzes Kürzungen letztlich unumgänglich, werden die betroffenen Netzkunden - soweit möglich - unverzüglich entlang der vorab definierten Kommunikationswege über bevorstehende Lastabschaltungen bzw. Reduzierungen informiert. 

Ein wichtiger Schritt zu einer schnellen und erfolgreichen Kundenkommunikation sind hierbei die Erfassung der Kontaktdaten unserer RLM-Kunden. 

RLM-Portal – Ihr smarter Begleiter für eine sichere Gasversorgung


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Mit dem RLM-Portal haben Sie als lastganggemessener Kunde die Möglichkeit, Ihre Gasversorgung optimal zu managen und sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Erhalten Sie Ihre Verbrauchsdaten aus erster Hand, prüfen und aktualisieren Sie komfortabel Ihre Daten und kommunizieren Sie transparent mit uns als Ihrem Netzbetreiber – alles an einem Ort!
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