Störung? Rufen Sie uns an
endgültige Stilllegung | vorübergehende Außerbetriebnahme |
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beispielhafte Anwendungsfälle: - Umstellung auf eine andere Energieart - Abriss des bestehenden Gebäudes | beispielhafte Anwendungsfälle: - zeitlich befristeter Umbau der Gasanlage oder des Gebäudes |
Die Stilllegung beinhaltet die endgültige Unter- brechung der Erdgasversorgung durch Abtrennen vom Erdgasnetz im Rahmen einer Tiefbaumaß- nahme und den Ausbau der Messeinrichtung(en). | Die Außerbetriebnahme beinhaltet die vorüber- gehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch Schließen der Hauptabsperr- einrichtung und den Ausbau der Messeinrich- tung(en). |
Der Netzanschluss wird dauerhaft vom Netz ge- trennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur über die Neubeantragung eines Gasnetzanschlusses möglich. | Der Netzanschluss ist vorübergehend nicht nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine erneute Anschlussnutzung zu ermöglichen. |
Mit der endgültigen Einstellung der Versorgung wird das Netzanschlussverhältnis einvernehmlich aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet auf alle damit verbundenen Rechte am Netzan- schluss (Leistungsbezugsrecht). Das Grundstück, auf dem sich der Netzanschluss bis zu seiner Trennung befand, gilt aus Sicht der Gasversorgung als nicht erschlossen. | Für die betriebsfertige Vorhaltung eines Netzan- schlusses ohne Nutzung ("inaktiver Hausan- schluss") wird nach Ablauf von 12 Monaten eine jährliche Vorhaltepauschale erhoben. Die Vorhaltepauschale entfällt, sobald eine Nut- zung des Netzanschlusses durch Einbau einer Messeinrichtung erfolgt oder der Netzanschluss kostenpflichtig stillgelegt wird. |
Bei einem Abriss des Gebäudes hat der Netzan- schlussnehmer sicherzustellen, dass die Abbrucharbeiten nicht vor der Stilllegung erfolgen. | Die Hausanschlussleitung vom Verteilnetz bis zur Hausanschlusseinführung bleibt weiterhin in Betrieb, ist begast und steht unter Druck! |
Beachten Sie zudem bitte folgendes: Der Ausbau des Gaszählers oder die Entfernung der Plombe darf grundsätzlich nur durch Mitarbeiter der Netze Südwest oder deren Beauftragte erfolgen!Bei einem Abriss eines Gebäudes müssen alle Versorgungs- leitungen auf dem Grundstück abgetrennt werden. Damit den Bauarbeiten vor Ort nichts im Wege steht, kontaktieren Sie uns bitte sobald der Abriss durch das zuständige Bauamt genehmigt wurde. |
Preise mit Stand zum 01.01.2023
(Auszug aus den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung sowie Kostentragungsregelung)
endgültige Stilllegung (952,00 €*)
vorübergehende Außerbetriebnahme (72,59 €*)
Die jährliche Vorhaltepauschale wird voraussichtlich ab 2024 in Rechnung gestellt werden und zwischen 60 €* bis 80 €* pro Jahr betragen.
Bei den mit * gekennzeichneten Beträgen handelt es sich um Bruttopreise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19%.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Telefonisch sind wir während unserer Servicezeiten gerne für Sie erreichbar.
Servicezeiten: | ||
Montag bis Donnerstag Freitag | 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
E-Mail: nb_installation@netze-suedwest.de
Telefon: +49 7243 3427-272
Telefax: +49 721 914-21752
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Telefon: +49 7393 958-115
Telefax: +49 7393 958-116
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