Störung? Rufen Sie uns an
Der Ausbau des Gaszählers oder die Entfernung der Plombe darf grundsätzlich nur durch Mitarbeiter der Netze Südwest oder deren Beauftragte erfolgen!
Bei einem Abriss eines Gebäudes müssen alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück abgetrennt werden. Damit den Bauarbeiten vor Ort nichts im Wege steht, kontaktieren Sie uns bitte sobald der Abriss durch das zuständige Bauamt genehmigt wurde.
endgültige Stilllegung/Rückbau | vorübergehende Außerbetriebnahme/pausieren |
---|---|
beispielhafte Anwendungsfälle: - Umstellung auf eine andere Energieart - Abriss des bestehenden Gebäudes | beispielhafte Anwendungsfälle: - zeitlich befristeter Umbau der Gasanlage oder des Gebäudes |
Die Stilllegung/Rückbau beinhaltet die endgültige Unterbrechung der Gasversorgung durch Abtrennen der Gasleitung von der allgemeinen Versorgungsleitung und den Ausbau der Messeinrichtung(en). Die Anschlussleitung auf dem Grundstück wird entgast, verbleibt aber auf dem Grundstück. | Die Außerbetriebnahme beinhaltet die vorübergehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch Schließen der Hauptabsperreinrichtung und den Ausbau der Messeinrichtung(en). Die Gasleitung auf dem Grundstück ist weiterhin begast. |
Der Netzanschluss wird dauerhaft vom Netz ge- trennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur über die Neubeantragung eines Netzanschlusses möglich. | Der Netzanschluss ist vorübergehend nicht nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine erneute Anschlussnutzung zu ermöglichen. |
Mit der endgültigen Einstellung der Versorgung wird das Netzanschlussverhältnis einvernehmlich aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet auf alle damit verbundenen Rechte am Netzan- schluss (Leistungsbezugsrecht). Das Grundstück, auf dem sich der Netzanschluss bis zu seiner Trennung befand, gilt aus Sicht der Gasversorgung als nicht erschlossen. | Für die betriebsfertige Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Nutzung ("inaktiver Hausanschluss") wird nach Ablauf von 12 Monaten einen jährliche Vorhaltepauschale erhoben. Die Vorhaltepauschale entfällt, sobald eine Nutzung des Netzanschlusses durch Einbau einer Messeinrichtung erfolgt oder der Netzanschlusskostenpflichtig stillgelegt wird. |
Bei einem Abriss des Gebäudes hat der Netzan- schlussnehmer sicherzustellen, dass die Abbrucharbeiten nicht vor der Stilllegung erfolgen. | Die Hausanschlussleitung vom Verteilnetz bis zur Hausanschlusseinführung bleibt weiterhin in Betrieb, ist begast und steht unter Druck! |
Preise gültig ab 01.01.2024
(Auszug aus den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung sowie Kostentragungsregelung)
endgültige Stilllegung (2.975,00 €*)
vorübergehende Außerbetriebnahme (72,59 €*)
Vorhaltepauschale (71,40 €* pro Jahr)
Die jährliche Vorhaltepauschale wird erstmalig für das Jahr 2025 in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des neues Kalenderjahres für das vergangene Jahr.
Bei den mit * gekennzeichneten Beträgen handelt es sich um Bruttopreise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19%.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Telefonisch sind wir während unserer Servicezeiten gerne für Sie erreichbar.
Servicezeiten: | ||
Montag bis Donnerstag Freitag | 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
E-Mail: nb_installation@netze-suedwest.de
Telefon: +49 7243 3427-272
Telefax: +49 721 914-21752
E-Mail: os_installation@netze-suedwest.de
Telefon: +49 7393 958-115
Telefax: +49 7393 958-116
Mit Ihrer Hilfe können wir das besser
Bitte lassen Sie uns wissen, was wir besser machen können. Anonym über dieses Formular, oder persönlich über unsere vertrauten Kanäle.