Störung? Rufen Sie uns an

Nordbaden
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Oberschwaben & Schwäbische Alb
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Was tun bei Gasgeruch?

Ihre Möglichkeiten im Detail:

endgültige Stilllegungvorübergehende Außerbetriebnahme
beispielhafte Anwendungsfälle:
- Umstellung auf eine andere Energieart
- Abriss des bestehenden Gebäudes
beispielhafte Anwendungsfälle:
- zeitlich befristeter Umbau der Gasanlage
   oder des Gebäudes 
Die Stilllegung beinhaltet die endgültige Unter-
brechung der Erdgasversorgung durch Abtrennen
vom Erdgasnetz im Rahmen einer Tiefbaumaß-
nahme und den Ausbau der Messeinrichtung(en).
 
Die Außerbetriebnahme beinhaltet die vorüber-
gehende Unterbrechung des Netzanschlusses
im Gebäude durch Schließen der Hauptabsperr-
einrichtung und den Ausbau der Messeinrich-
tung(en).
Der Netzanschluss wird dauerhaft vom Netz ge-
trennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur über
die Neubeantragung eines Gasnetzanschlusses
möglich.  
Der Netzanschluss ist vorübergehend nicht
nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine erneute
Anschlussnutzung zu ermöglichen.
 
Mit der endgültigen Einstellung der Versorgung
wird das Netzanschlussverhältnis einvernehmlich
aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet
auf alle damit verbundenen Rechte am Netzan-
schluss (Leistungsbezugsrecht). Das Grundstück,
auf dem sich der Netzanschluss bis zu seiner
Trennung befand, gilt aus Sicht der Gasversorgung
als nicht erschlossen.
Für die betriebsfertige Vorhaltung eines Netzan-
schlusses ohne Nutzung ("inaktiver Hausan-
schluss") wird nach Ablauf von 12 Monaten eine
jährliche Vorhaltepauschale erhoben.
Die Vorhaltepauschale entfällt, sobald eine Nut-
zung des Netzanschlusses durch Einbau einer
Messeinrichtung erfolgt oder der Netzanschluss
kostenpflichtig stillgelegt wird. 
Bei einem Abriss des Gebäudes hat der Netzan-
schlussnehmer sicherzustellen, dass die
Abbrucharbeiten nicht vor der Stilllegung erfolgen.
Die Hausanschlussleitung vom Verteilnetz bis
zur Hausanschlusseinführung bleibt weiterhin
in Betrieb, ist begast und steht unter Druck! 
Beachten Sie zudem bitte folgendes:
Der Ausbau des Gaszählers oder die Entfernung der Plombe darf grundsätzlich nur durch Mitarbeiter der
Netze Südwest oder deren Beauftragte erfolgen!
Bei einem Abriss eines Gebäudes müssen alle Versorgungs-
leitungen auf dem Grundstück abgetrennt werden. Damit den Bauarbeiten vor Ort nichts im Wege steht,
kontaktieren Sie uns bitte sobald der Abriss durch das zuständige Bauamt genehmigt wurde.

Wie geht`s weiter?

  1. Füllen Sie bitte den nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellten "Antrag auf Stilllegung oder Außerbetriebnahme eines Erdgas-Netzanschlusses" aus.
  2. Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die E-Mailadressse info@netze-suedwest.de zurück.
  3. Nach Antragseingang werden wir uns zwecks Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen.
  4. Am vereinbarten Termin werden wir den Zähler ausbauen und je nach Beauftragung und Abstimmung mit Ihnen, mit der Tiefbaumaßnahme beginnen.
  5. Nach Ausführung der von Ihnen beauftragten Leistung(en) erhalten Sie von uns eine detaillierte Endabrechnung.
    Die zur Anwendung kommenden Preise entnehmen Sie bitte den nachfolgend veröffentlichten "Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie Kostentragungsregelung".

Preise mit Stand zum 01.01.2023
(Auszug aus den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung sowie Kostentragungsregelung)

endgültige Stilllegung (952,00 €*)
vorübergehende Außerbetriebnahme (72,59 €*)
Die jährliche Vorhaltepauschale wird voraussichtlich ab 2024 in Rechnung gestellt werden und zwischen 60 €* bis 80 €* pro Jahr betragen.

Bei den mit * gekennzeichneten Beträgen handelt es sich um Bruttopreise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Sie haben Fragen zur technischen Umsetzung?

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Telefonisch sind wir während unserer Servicezeiten gerne für Sie erreichbar.

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag
Freitag
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
 

Bereich Nordbaden

E-Mail: nb_installation@netze-suedwest.de

Telefon: +49 7243 3427-272
Telefax: +49 721 914-21752

Bereich Oberschwaben

E-Mail: os_installation@netze-suedwest.de

Telefon: +49 7393 958-115
Telefax: +49 7393 958-116

 

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