Störung? Rufen Sie uns an

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Oberschwaben & Schwäbische Alb
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Was tun bei Gasgeruch?

Wichtiger Hinweis:

Der Ausbau des Gaszählers oder die Entfernung der Plombe darf grundsätzlich nur durch Mitarbeiter der Netze Südwest oder deren Beauftragte erfolgen!

Bei einem Abriss eines Gebäudes müssen alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück abgetrennt werden. Damit den Bauarbeiten vor Ort nichts im Wege steht, kontaktieren Sie uns bitte sobald der Abriss durch das zuständige Bauamt genehmigt wurde.

Ihre Möglichkeiten im Detail:

endgültige Stilllegung/Rückbauvorübergehende Außerbetriebnahme/pausieren
beispielhafte Anwendungsfälle:
- Umstellung auf eine andere Energieart
- Abriss des bestehenden Gebäudes
beispielhafte Anwendungsfälle:
- zeitlich befristeter Umbau der Gasanlage
   oder des Gebäudes 
Die Stilllegung/Rückbau beinhaltet die 
endgültige Unterbrechung der Gasversorgung 
durch Abtrennen der Gasleitung von der allgemeinen 
Versorgungsleitung und den Ausbau der 
Messeinrichtung(en). Die Anschlussleitung auf 
dem Grundstück wird entgast, verbleibt aber 
auf dem Grundstück.
 
Die Außerbetriebnahme beinhaltet die 
vorübergehende Unterbrechung des 
Netzanschlusses im Gebäude durch Schließen
der Hauptabsperreinrichtung und den Ausbau
der Messeinrichtung(en). Die Gasleitung auf dem 
Grundstück ist weiterhin begast.
Der Netzanschluss wird dauerhaft vom Netz ge-
trennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur über
die Neubeantragung eines Netzanschlusses
möglich. 
Der Netzanschluss ist vorübergehend nicht
nutzbar, bleibt jedoch erhalten, um eine 
erneute Anschlussnutzung zu ermöglichen.
 
Mit der endgültigen Einstellung der Versorgung
wird das Netzanschlussverhältnis einvernehmlich
aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet
auf alle damit verbundenen Rechte am Netzan-
schluss (Leistungsbezugsrecht). Das Grundstück,
auf dem sich der Netzanschluss bis zu seiner
Trennung befand, gilt aus Sicht der Gasversorgung
als nicht erschlossen.
Für die betriebsfertige Vorhaltung eines 
Netzanschlusses ohne Nutzung
("inaktiver Hausanschluss") wird nach Ablauf 
von 12 Monaten einen jährliche 
Vorhaltepauschale erhoben. 
Die Vorhaltepauschale entfällt, sobald eine 
Nutzung des Netzanschlusses durch Einbau
einer Messeinrichtung erfolgt oder der 
Netzanschlusskostenpflichtig stillgelegt wird. 
Bei einem Abriss des Gebäudes hat der Netzan-
schlussnehmer sicherzustellen, dass die
Abbrucharbeiten nicht vor der Stilllegung erfolgen.
Die Hausanschlussleitung vom Verteilnetz bis
zur Hausanschlusseinführung bleibt weiterhin
in Betrieb, ist begast und steht unter Druck! 

Wie geht`s weiter?

  1. Füllen Sie bitte den nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellten "Antrag auf Stilllegung oder Außerbetriebnahme eines Gasnetzanschlusses" aus.
  2. Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die E-Mailadressse hausanschluss@netze-suedwest.de zurück.
  3. Nach Antragseingang werden wir uns zwecks Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen.
  4. Am vereinbarten Termin werden wir den Zähler ausbauen und je nach Beauftragung und Abstimmung mit Ihnen, mit der Tiefbaumaßnahme beginnen.
  5. Nach Ausführung der von Ihnen beauftragten Leistung(en) erhalten Sie von uns eine detaillierte Endabrechnung.
    Die zur Anwendung kommenden Preise entnehmen Sie bitte den nachfolgend veröffentlichten "Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie Kostentragungsregelung".

Preise gültig ab 01.01.2024
(Auszug aus den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung sowie Kostentragungsregelung)

endgültige Stilllegung (2.975,00 €*)
vorübergehende Außerbetriebnahme (72,59 €*)
Vorhaltepauschale (71,40 €* pro Jahr)
Die jährliche Vorhaltepauschale wird erstmalig für das Jahr 2025 in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des neues Kalenderjahres für das vergangene Jahr. 

Bei den mit * gekennzeichneten Beträgen handelt es sich um Bruttopreise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Sie haben Fragen zur technischen Umsetzung?

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Telefonisch sind wir während unserer Servicezeiten gerne für Sie erreichbar.

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag
Freitag
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
 

Bereich Nordbaden

E-Mail: nb_installation@netze-suedwest.de

Telefon: +49 7243 3427-272
Telefax: +49 721 914-21752

Bereich Oberschwaben

E-Mail: os_installation@netze-suedwest.de

Telefon: +49 7393 958-115
Telefax: +49 7393 958-116

 

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