Nachhaltige Finanzierungsstandards als Teil der Energiewende
Wir unterstützen das im EU Green Deal formulierte Ziel, Europa bis 2050 treibhausgasneutral zu machen. Im Konzernverbund engagieren wir uns in der Sustainable-Finance-Initiative und passen unsere Reportingstrukturen an die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung an. Ziel ist es, Investitionen transparent und nach ökologischen Kriterien auszurichten – auch im Hinblick auf die geplante Wasserstofftransformation.
Integration von Klimaschutz-Aspekten in die Berichterstattung
Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert Vorgaben für nachhaltige Investitionen und legt fest, anhand welcher Kriterien Geschäftstätigkeiten klassifiziert werden können. Eine Tätigkeit gilt als ‚ökologisch nachhaltig‘, wenn sie…
- einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leistet,
- die Erreichung der übrigen Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigt und
- Mindeststandards für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhält.
Auch unser Geschäftsmodell als Verteilnetzbetreiber wird im Kontext dieser Kriterien betrachtet. Unser Know-how im Bereich Methanemissionen fließt in die Vorbereitung einer taxonomiekonformen Berichterstattung ein. Investitionen (CAPEX) und laufende Aufwendungen (OPEX) zur Reparatur von Methan-Leckagen können nach den Maßgaben des Technical Annex grundsätzlich als Beitrag zum Klimaschutz angerechnet werden.
Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme
Abbildung: Taxonomie-Konformität, ©BMBK

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